Unsere Vorgehensweise bei der Anpassungsmaßnahme

Pflegedienstleiterin schreibt auf ein Post-it und klebt es an eine Wand mit Notizen.

Vorgehensweise für die Teilnahme am Anpassungslehrgang Pflege

(für Teilnehmer & Arbeitgeber)


Der Weg in die Berufsanerkennung hängt davon ab, ob sich die Pflegekraft noch im Ausland befindet oder bereits in Deutschland lebt.
Hier finden Sie den gesamten Ablauf in zwei einfachen Varianten.

Variante 1: Teilnehmer befindet sich noch im Ausland

1. Arbeitsvertrag abschließen

Für die Einreise nach Deutschland und die Teilnahme am Anpassungslehrgang benötigt die Pflegekraft einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Pflegeeinrichtung / Krankenhaus.
➡️ Ohne Arbeitsvertrag kann kein Visum beantragt werden.

2. Unterlagen zur Anerkennungsbehörde senden

Wir unterstützen dabei, alle notwendigen Dokumente einzureichen (z. B. Abschluss, Berufsnachweise, Pass). Den Defizitbescheid / Feststellungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Sollte dieser Bescheid aus einem anderen Bundesland stammen, kann er auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden.

3. Defizitbescheid erhalten

Die Behörde prüft die Unterlagen und stellt fest, welche Inhalte fehlen.
➡️ Der Defizitbescheid ist Voraussetzung für den Start der Anpassungsmaßnahme.

4. Termin bei der Botschaft / Visumerteilung

Mit Arbeitsvertrag + Defizitbescheid kann die Pflegekraft das Visum beantragen.

5. Einreise & Start der Anpassungsmaßnahme

Nach der Einreise beginnt der Lehrgang:

Theorie bei CareLend Bildung
Praxis beim Arbeitgeber

6. Abschluss & volle Anerkennung

Nach Erfüllung aller Auflagen wird die volle Anerkennung als Pflegefachkraft erteilt.

Variante 2: Teilnehmer lebt bereits in Deutschland

1. Praktikumsvertrag abschließen

Für den Start des Anpassungslehrgangs reicht ein
➡️ Praktikumsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung / Krankenhaus, der die praktische Phase abdeckt.
Ein Arbeitsvertrag kann später abgeschlossen werden – z. B. nach erfolgreichem Abschluss.

2. Unterlagen zur Anerkennungsbehörde einreichen

Wir unterstützen dabei, alle notwendigen Dokumente einzureichen (z. B. Abschluss, Berufsnachweise, Pass). Den Defizitbescheid / Feststellungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Sollte dieser Bescheid aus einem anderen Bundesland stammen, kann er auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden.

3. Defizitbescheid erhalten

Die Behörde legt fest, welche Inhalte noch fehlen.
Dieser Bescheid ist die Grundlage für den gesamten Lehrgang.

4. Start der Anpassungsmaßnahme

Die Teilnehmer beginnen die Theorie-Module direkt bei uns.

In der Praxis werden die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen und dokumentiert.

5. Abschluss & volle Anerkennung

Nach erfolgreicher Bewertung durch die Landesbehörde wird die Person als anerkannte Pflegefachkraft zugelassen. Erhalt Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau

✨ Vorteile für Arbeitgeber

✨ Vorteile für Pflegekraft

  • schnelles, transparentes Verfahren
  • komplette Unterstützung durch CareLend Bildung
  • Planungssicherheit für Praxisphasen und spätere Anstellung
  • klares, strukturiertes Vorgehen
  • individuelle Begleitung durch den gesamten Prozess
  • Theorie & Praxis optimal abgestimmt
  • leichter Einstieg – egal ob Ausland oder Deutschland

Gesamtdauer:    ca. 10 Monate 
 (4 Monate Theorie + 6 Monate Praxis)

Pflegerin in blaue Arbeitskleidung hält ein Dokument vor einem Krankenhaus.

 Zertifiziert nach AZAV 

Unterstützung in Form von Bildungsgutscheine

Unterstützung in Form von Bildungsgutscheine

Mitglied im VDP
 

CareLend ist Mitglied im BVMW

Mitglied in Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Mitglied in Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.