Unsere Vorgehensweise bei der Anpassungsmaßnahme

Vorgehensweise für die Teilnahme am Anpassungslehrgang Pflege
(für Teilnehmer & Arbeitgeber)
Der Weg in die Berufsanerkennung hängt davon ab, ob sich die Pflegekraft noch im Ausland befindet oder bereits in Deutschland lebt.
Hier finden Sie den gesamten Ablauf in zwei einfachen Varianten.
Variante 1: Teilnehmer befindet sich noch im Ausland
1. Arbeitsvertrag abschließen
Für die Einreise nach Deutschland und die Teilnahme am Anpassungslehrgang benötigt die Pflegekraft einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Pflegeeinrichtung / Krankenhaus.
➡️ Ohne Arbeitsvertrag kann kein Visum beantragt werden.
2. Unterlagen zur Anerkennungsbehörde senden
Wir unterstützen dabei, alle notwendigen Dokumente einzureichen (z. B. Abschluss, Berufsnachweise, Pass). Den Defizitbescheid / Feststellungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Sollte dieser Bescheid aus einem anderen Bundesland stammen, kann er auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden.
3. Defizitbescheid erhalten
Die Behörde prüft die Unterlagen und stellt fest, welche Inhalte fehlen.
➡️ Der Defizitbescheid ist Voraussetzung für den Start der Anpassungsmaßnahme.


4. Termin bei der Botschaft / Visumerteilung
Mit Arbeitsvertrag + Defizitbescheid kann die Pflegekraft das Visum beantragen.

5. Einreise & Start der Anpassungsmaßnahme
Nach der Einreise beginnt der Lehrgang:
Theorie bei CareLend Bildung
Praxis beim Arbeitgeber
6. Abschluss & volle Anerkennung
Nach Erfüllung aller Auflagen wird die volle Anerkennung als Pflegefachkraft erteilt.


Variante 2: Teilnehmer lebt bereits in Deutschland
1. Praktikumsvertrag abschließen
Für den Start des Anpassungslehrgangs reicht ein
➡️ Praktikumsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung / Krankenhaus, der die praktische Phase abdeckt.
Ein Arbeitsvertrag kann später abgeschlossen werden – z. B. nach erfolgreichem Abschluss.
2. Unterlagen zur Anerkennungsbehörde einreichen

Wir unterstützen dabei, alle notwendigen Dokumente einzureichen (z. B. Abschluss, Berufsnachweise, Pass). Den Defizitbescheid / Feststellungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Sollte dieser Bescheid aus einem anderen Bundesland stammen, kann er auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden.

3. Defizitbescheid erhalten
Die Behörde legt fest, welche Inhalte noch fehlen.
Dieser Bescheid ist die Grundlage für den gesamten Lehrgang.

4. Start der Anpassungsmaßnahme
Die Teilnehmer beginnen die Theorie-Module direkt bei uns.
In der Praxis werden die fehlenden Kompetenzen nachgewiesen und dokumentiert.

5. Abschluss & volle Anerkennung
Nach erfolgreicher Bewertung durch die Landesbehörde wird die Person als anerkannte Pflegefachkraft zugelassen. Erhalt Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau
✨ Vorteile für Arbeitgeber
✨ Vorteile für Pflegekraft
- schnelles, transparentes Verfahren
- komplette Unterstützung durch CareLend Bildung
- Planungssicherheit für Praxisphasen und spätere Anstellung
- klares, strukturiertes Vorgehen
- individuelle Begleitung durch den gesamten Prozess
- Theorie & Praxis optimal abgestimmt
- leichter Einstieg – egal ob Ausland oder Deutschland
Gesamtdauer: ca. 10 Monate
(4 Monate Theorie + 6 Monate Praxis)


Zertifiziert nach AZAV

Unterstützung in Form von Bildungsgutscheine

Unterstützung in Form von Bildungsgutscheine

Mitglied im VDP

CareLend ist Mitglied im BVMW

Mitglied in Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge




