Eigene Mitarbeitende begleiten
Sie beschäftigen Pflegehilfskräfte mit einer im Ausland abgeschlossenen Pflegeausbildung? Wir prüfen, welche Voraussetzungen für die Teilnahme am Anpassungslehrgang vorliegen und wie sich theoretische und praktische Lernphasen organisieren lassen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten während des Anerkennungsverfahrens sind gesondert und rechtskonform zu klären.





