Weiterbildung 
Operation technische Assistenten 
OTA

Der Anpassungslehrgang für Operationstechnische Assistent:innen (OTA)

 richtet sich an Fachkräfte, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und eine Anerkennung in Deutschland anstreben. Ziel ist es, vorhandene Fachkenntnisse zu erweitern, Unterschiede im Berufsbild auszugleichen und die Teilnehmer:innen gezielt auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten.

Im Zentrum stehen sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Fertigkeiten, die für den Einsatz im Operationsdienst deutscher Kliniken unerlässlich sind.

Anpassungsmaßnahme

Beschreibung

Vorgehensweise

Termine

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Anpassungslehrgängen für Operationstechnische Assistenten

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Anpassungslehrgängen für ausländische Pflegekräfte

Ziel

Feststellung, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer über alle erforderlichen Kompetenzen verfügt, um den Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann in Deutschland auszuüben.

Gestaltung

Der Anpassungslehrgang besteht aus zwei Teilen:

  • 4 Monate Theorie im CareLend Bildungszentrum Weißenfels
  • 6 Monate Praxis in einer medizinischen Einrichtung bundesweit

Dauer

Die Dauer wird von der zuständigen Landesbehörde auf Grundlage des Feststellungsbescheids festgelegt.


In der Regel beträgt sie 10 Monate.

Abschluss

Fachgespräch 

( Abschlussgespräch ), keine

schriftliche Prüfung.

Flexibilität

Verkürzung oder Verlängerung möglich, wenn das Lehrgangsziel nicht gefährdet wird.

Kapazität

Die Klasse beinhaltet 12-20 Personen

Zusätzliches

Die Teilnehmer können während der Theorie-Phase den LG1 und LG2 Schein erhalten, somit sind sie während der praktische phase produktiver

Der Anpassungslehrgang ist AZAV-zertifiziert und wird durch einen Bildungsgutschein finanziert

Kosten

Ausländische Pflegekräfte aus EU- und Drittstaaten müssen bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihres Berufsabschlusses stellen – idealerweise vor der Einreise nach Deutschland.

Wenn die Gleichwertigkeit nicht vollständig festgestellt wird, erteilt die Behörde einen Defizitbescheid (Feststellungsbescheid). 
Darin wird genau festgelegt:

  • Wie viele Stunden Theorieunterricht (Präsenz + Online) erforderlich sind
     
  • Wie viele praktische Stunden in einer Pflegeeinrichtung absolviert werden müssen

 

Die Inhalte und Dauer richten sich nach den Vorgaben der Landesbehörde gemäß Pflegeberufegesetz (§ 40 PflBG) und § 44 PflAPrV.

Hier klicken, um die 
Einrichtungsanfrage auszufüllen

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 Zertifiziert nach AZAV 

Unterstützung in Form von Bildungsgutscheine

Unterstützung in Form von Bildungsgutscheine

Mitglied im VDP
 

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Mitglied in Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge

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